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Produktion von Lebensmitteln bei JUNIOR – vom Müsli bis zum Kuchenrezept

Neuerung bei Geschäftsideen: JUNIOR lässt ab diesem Schuljahr die Produktion von Lebensmitteln bei allen JUNIOR Programmen zu – unter bestimmten Bedingungen. Hier sehen Sie die Neuerungen auf einen Blick.

Für die Teilnehmer von JUNIOR expert gilt:

  • Bei der Geschäftsidee muss es sich um eine Produktentwicklung handeln:
    • Sie muss mit einem Konzept hinterlegt sein und sich in der Herstellung neuartiger Lebensmittelprodukte ausdrücken (Verwendung innovativer Zutaten, Herstellungsmethoden etc.) oder
    • Sie beinhaltet die Herstellung bekannter Lebensmittel nach neuen/kreativen Rezepten.
  • Die Lebensmittel müssen verpackt verkauft werden.
  • Die Vertriebswege müssen über die Schule hinausgehen.
  • Die Verwendung von Drogen oder Alkohol sind strikt verboten.
  • Bei der Herstellung von Lebensmitteln in Verbindung mit Insekten muss geltendes Recht eingehalten werden.
  • Die Herstellung der Lebensmittel muss unter Einhaltung der Hygienevorschriften erfolgen. Sie enthalten u.a. den Erwerb eines Hygienezeugnisses, bauliche Besonderheiten sowie die Bevorratung von Lebensmittelproben. Ausführliche Informationen und Beratung leistet das örtliche Gesundheitsamt. Bitte melden Sie sich dort.

Bei der Genehmigung von Geschäftsideen mit Lebensmitteln ist eine enge Absprache mit der JUNIOR Geschäftsstelle nötig. Bitte suchen Sie bereits von Beginn an den Kontakt zu uns.

Für die Teilnehmer von JUNIOR advanced und basic gilt:

Die Teilnehmer der Programme JUNIOR advanced und basic können nach Absprache mit der JUNIOR Geschäftsstelle den reinen Wiederverkauf von Lebensmitteln umsetzen. Für diese Unternehmen gelten ebenfalls die oben genannten Vorschriften zur Hygiene.

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