Go Back JUNIOR Navigator: 12.4 Nach der Mitgliederversammlung

Verwendung des Gewinns

Was machen wir mit dem übrig gebliebenen Kapital?

Ihr habt mit eurer JUNIOR Schülerfirma Gewinn gemacht und nun steht die Frage im Raum – „Was machen wir damit?“ Im Prinzip habt ihr diese Frage schon zu Beginn eurer Schülerfirmenzeit beantwortet, als ihr in der Satzung festgelegt habt, was mit eurem restlichen Kapital passieren soll. Schaut gerne dort nochmal nach, was ihr euch damals überlegt habt! 

Die Verwendung des Gewinns kann an zwei verschiedenen Zeitpunkten in eurer Schülerfirmenzeit passieren - je nachdem, wie lange eure Schülerfirma bestehen wird. Die Möglichkeiten sind: 

  • bei einjährigen Schülerfirmen: Schülerfirmen, die sich noch vor den Sommerferien wieder auflösen und damit nur ein Schuljahr bestanden haben, zahlen ihr komplettes restliches Kapital an den Zweck aus, den sie in § 16 der Satzung eingetragen haben. 
  • bei mehrjährigen Schülerfirmen: Schülerfirmen, die über mehrere Schuljahre bestehen sollen, haben zusätzlich zur Ausschüttung des Kapitals am Ende der Schülerfirma auch die Möglichkeit, jeweils zum Schuljahresende einen Anteil ihres Kapitals einem zuvor gewählten Zweck zukommen zu lassen. Die Grundlage für diese Ausschüttung ist § 15 der Satzung. 

Beide Möglichkeiten werden wir nun im Folgenden nochmal ausführlicher darstellen. 

Einjährige Schülerfirmen

Die Grundlage für eure Handlungen ist § 16 eurer Satzung: die Gewinnverwendung nach Auflösung des Vereins. Hier habt ihr während der Gründungsversammlung festgelegt, welchem Zweck ihr eure Mittel zukommen lassen möchtet. Zur Auswahl haben wir in der Satzung die folgenden Möglichkeiten vorgegeben: 

  • den Förderverein der Schule
  • eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für sonstige gemeinnützige oder mildtätige Zwecke i.S.v. §§52,53 AO
  • eine/n Vertreter/in des Schülerunternehmens zur Verwendung für die ehemaligen Teilnehmenden des Schülerunternehmens. Hier ist zu beachten, dass bei dieser Variante Gewerbe- und Körperschaftssteuern anfallen können.
  • die IW JUNIOR gemeinnützige GmbH
  • Sonstiges

Am Ende eurer Schülerfirmenzeit habt ihr nun lediglich die Aufgabe, die Entscheidung aus diesem Paragraphen umzusetzen. Schaut nochmal nach, welcher Zweck euer restliches Kapital erhalten soll und überweist dieser Person oder Organisation das Kapital. 

Können wir das restliche Kapital auch einfach behalten?

Ein Anspruch der Vereinsmitglieder auf das Vermögen des Vereins besteht generell und auch nach Auflösung nicht, das heißt, ihr könnt die Gewinne nicht für euch nutzen. Außer: ihr habt in der Gründungsversammlung beschlossen und in der Satzung festgelegt, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter aus eurem Verein den Gewinn erhält. Beachtet dann, dass ihr gegebenenfalls Körperschaftssteuer bezahlen müsst.

Mehrjährige Schülerfirmen

Bei mehrjährigen Schülerunternehmen habt ihr zusätzlich die Möglichkeit zum Ende jeden Schuljahres, einen Teil eures Kapitals einem selbst gewählten Zweck zukommen zu lassen. Dies ist absolut keine Pflicht, sondern eine Option, zu der ihr euch bei der Gründungsversammlung entscheiden könnt. Schaut auch hier nochmal in eurer Satzung nach, für was ihr euch damals entschieden habt. In § 15 der Satzung werdet ihr fündig. 

Aber Achtung! Wenn ihr euch damals für eine jährliche Ausschüttung eines Anteils entschieden habt, müsst ihr diesen Beitrag nun auch leisten. Solltet ihr euch anders entscheiden, müsst ihr die Überweisung durchführen und könnt die Angelegenheit bei der nächsten Mitgliederversammlung nochmal diskutieren. 

Auch für die jährliche Gewinnentnahme haben wir in der Satzung wieder mehrere Möglichkeit zur Auswahl eingetragen. Dies könnten sein: 

  • z.B. Förderverein der Schule
  • eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
  • Körperschaft zwecks Verwendung für sonstige gemeinnützige oder mildtätige Zwecke i.S.v. §§52,53 AO

Im Gegensatz zur Kapitalausschüttung am Ende der Schülerfirma wird bei der jährlichen Gewinnentnahme nur ein prozentualer Anteil dem Zweck als Spende zugeführt. Diesen habt ihr auch in der Gründungsversammlung festgelegt.

Für die jährliche Gewinnentnahme geht ihr nun wie folgt vor: 

  • Zunächst müsst ihr feststellen, welchen Gewinn ihr in diesem Jahr erzielt habt. Dafür zieht ihr von euren gesamten Einnahmen die gesamten Ausgaben des Schuljahres ab. Das ist dann euer Gewinn, den ihr in diesem Schuljahr erzielt habt. 
  • Aus eurem Gewinn errechnet ihr nun den prozentualen Anteil, den ihr später für euren Zweck entnehmen werdet. 
  • Auf eurer jährlichen Mitgliederversammlung stellt ihr für alle vor, welchen Betrag ihr spenden könnt.
  • Die tatsächliche Überweisung folgt nun nach der Mitgliederversammlung. Sie muss nicht direkt am Tag der Mitgliederversammlung erfolgen, aber ihr müsst ihm selben Kalenderjahr bleiben. 

Zum Beispiel: Ihr habt in diesem Schuljahr 100 € Gewinn gemacht und habt euch dazu verpflichtet, jährlich 10% davon an den örtlichen Tierschutzverein zu spenden. Eure Überweisung in diesem Schuljahr beträgt dementsprechend 10 €. Auf der Mitgliederversammlung am 15.06. stellt ihr als Vorstand die jährliche Gewinnentnahme vor und weist darauf hin, dass ihr laut Satzung die Überweisung im Nachgang der Mitgliederversammlung tätigen werdet. Die tatsächliche Überweisung erfolgt am 17.06. 

 

Wir wollen unser mehrjähriges Unternehmen nun ebenfalls auflösen. Was müssen wir tun? 

Wenn ihr euer Unternehmen komplett schließen möchtet, kommen auf euch die gleichen Aufgaben wie für einjährige Unternehmen am Ende des Projektes zu. Schaut gerne oben, welche Aufgaben ihr nun erfüllen müsst.