Go Back JUNIOR Navigator: 12.2 Noch 1,5 Monate bis zum Abschluss

Finanzabschluss

Bereitet euren Finanzbericht für die Abschlussversammlung vor!

Eine Aufgabe des Vorstandes auf der Abschlussversammlung ist der Bericht über die finanzielle Entwicklung des Schülerunternehmens. In diesem berichtet ihr euren Mitgliedern, was in diesem Jahr in eurem Unternehmen vorgefallen ist und welchen Betrag ihr nun an den zur Gründung festgelegten Zweck auszahlen könnt. 

Um zu einem vollständigen Finanzbericht zu kommen, müsst ihr verschiedene Schritte vorher erledigen, die wir euch nun im Folgenden vorstellen wollen.  

Schritt 1: Restliches Kapital zählen

Macht zur Vorbereitung der letzten Buchführungen einen letzten Kassensturz und zählt jegliches Geld, was ihr noch auf dem Konto oder in der Handkasse habt. Der Geldbetrag, der bei der Zählung als Ergebnis herauskommt, ist der Betrag, den ihr später für die Erfüllung eures Satzungszwecks nutzt. 

Jegliches Kapital, was ihr zu diesem Zeitpunkt noch übrig habt, wird an den Zweck gespendet, den ihr zu Beginn während der Gründungsversammlung in der Satzung festgelegt habt. Schaut dort nochmal nach, wie ihr euch damals entschieden habt. Die tatsächliche Überweisung werdet ihr nach der Abschlussversammlung durchführen. 

Schritt 2: Alle Buchführungen einreichen

Für einen kompletten Finanzabschluss benötigt ihr eine abgeschlossene monatliche Finanzberichterstattung. Dazu gehört ein Überblick über alle Buchführungen seit der Gründungsversammlung bis zur Abschlussversammlung. Schaut deswegen im JUNIOR Portal nach: Sind alle Buchführungen bis zur Abschlussversammlung bereits vorbereitet oder eingereicht? 

Bitte beachtet: Eure Buchführung müssen bis zur Abschlussversammlung eingereicht und von der IW JUNIOR genehmigt worden sein. Bitte plant dafür eine Woche Bearbeitungszeit ein, sodass eure Buchführung spätestens eine Woche vor eurer Abschlussversammlung eingereicht werden muss. 

Die letzte Buchführung können wir doch erst nach der Abschlussversammlung einreichen, oder? 

Eure letzte Buchführung ist in der Tat etwas trickreicher. Wie alle anderen auch muss sie spätestens eine Woche vor der Abschlussversammlung eingereicht werden. In dieser letzten Buchführung müsst ihr also bereits vorher planen, was ihr noch ausgeben oder einnehmen werdet bzw. wie viele Arbeitsstunden ihr für die letzten Arbeitsschritte verwenden werdet. Vor allem bei den Arbeitsstunden müsst ihr eine Schätzung abgeben. Plant hier ruhig großzügig, um auch unvorhergesehene Aufgaben abdecken zu können. 

Schritt 3: Gesamteinnahmen und -ausgaben ermitteln

Wenn nun alle Buchführung eingereicht und von der IW JUNIOR genehmigt sind, könnt ihr eure Gesamteinnahmen sowie -ausgaben und den daraus entstehenden Gewinn ermitteln. Die Werte dafür findet ihr in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) hier im JUNIOR Portal, wenn ihr im Menüpunkt "Projektabschluss" auf EÜR klickt. Dort sind alle Einnahmen und Ausgaben, die ihr in die Buchführung eingetragen habt, zusammengefasst. Lest die Daten dort einfach ab und übertragt diese in euren Finanzbericht. Eure letzte EÜR speichert ihr dann ab und tragt das Datum der Erstellung in die Abschlusscheckliste beim Punkt "EÜR erstellen und abspeichern" ein. 

Ihr möchtet gerne eure Einnahmen und Ausgaben Monat für Monat betrachten? Auch das ist kein Problem! Wenn ihr zurück auf den Punkt "Buchführung" geht, könnt ihr oben unter "Allgemeine Buchführung" alle Eintragungen für einen selbst festgelegten Zeitraum herunterladen. Diese Ansicht kann zum Beispiel dann interessant sein, wenn ihr eure Einnahmen und Ausgaben im Zeitverlauf zeigen möchtet. 

Wenn wir die Buchführung vorher einreichen sollen, was machen wir denn dann mit der Spende unseres restlichen Kapitals? 

Ganz am Schluss eurer Schülerfirmenzeit steht die Ausschüttung des Kapitals, welches ihr noch auf eurem Bankkonto oder in eurer Barkasse habt. Den guten Zweck dafür habt ihr bereits zu Beginn eurer Schülerfirmenzeit in der Gründungsversammlung in eure Satzung geschrieben. Die Auszahlung der Spende tragt ihr dann nicht mehr in die Buchführung ein, sondern führt diese nach der Abschlussversammlung einfach aus. Lasst euch aber eine Quittung über die Auszahlung geben oder druckt euch im Falle von Online-Banking eine Bestätigung der Überweisung aus und legt diese in eure Unterlagen. Alle Unterlagen müssen dann für die nächsten 10 Jahre aufbewahrt werden. 

Sobald ihr die Auszahlung ausgeführt habt, hakt ihr die Aufgabe "Vermögen laut Satzung § 16 anweisen" in der Auflösungscheckliste ab. Vergesst das Speichern nicht, damit eure Änderungen angenommen werden!