Eure Schülerfirma läuft nach den Sommerferien weiter?
Jahresabschluss für mehrjährige Schülerunternehmen
Viele Schülerinnen und Schüler beginnen mit ihrem Unternehmen nach den Sommerferien und schließen dieses zum Schuljahresende wieder ab. Euer Unternehmen soll aber für mehr als ein Schuljahr bestehen bleiben und entweder von euch oder von euren Nachfolgerinnen und Nachfolgern weitergeführt werden? In diesem Artikel beschreiben wir euch, welche besonderen Schritte am Ende des Schuljahres auf euch zukommen.
Ihr werdet kurz vor den Sommerferien eine Abschlussphase durchlaufen, in der ihr euer erstes Schuljahr abschließt und alles für eine reibungslose Übergabe an die nächste Schülergruppe vorbereitet. Auch wenn ihr das Unternehmen im nächsten Schuljahr selbst weiterführt, schließt ihr dieses Schuljahr mit der Abschlussphase und den entsprechenden Aufgaben ab.
Aufgaben zum Schuljahresabschluss
Zwar schließt ihr euer Schülerunternehmen am Schuljahresende nicht komplett ab, dennoch kommen folgende Aufgaben auf euch zu, um das Unternehmen auf das nächste Schuljahr vorzubereiten:
- der Abschluss aller Buchführungen für dieses Schuljahr
- ein Finanz- und Jahresbericht
- eine Abfrage unter allen Mitgliedern der Schülerfirma, wer auch im nächsten Schuljahr wieder dabei sein möchte
- die Vorbereitung des Vorstandswechsels, falls ihr die Führung des Unternehmens weitergeben möchtet.
- die jährliche Auszahlung an den in der Satzung festgelegten Zweck (wenn ihr dies zu Beginn beschlossen habt)
Vorstandswechsel - ein neuer Vorstand für das neue Schuljahr?
Für dieses Schuljahr habt ihr einen Vorstand für euer Unternehmen gewählt. Es ist aber keine Pflicht, dass auch im neuen Schuljahr die gleichen Personen im Vorstand vertreten sind. In manchen Fällen ist dies auch gar nicht möglich: Wenn ihr die Schülerfirma zum Beispiel an eure Nachfolgerinnen und Nachfolger weitergebt und die Schülerfirma komplett verlasst, gebt ihr auch diese Posten ab. Gleichzeitig ist es aber natürlich auch erlaubt, mit dem gleichen Vorstand in das neue Schuljahr zu starten.
Vorstandswechsel - Wie geht das?
Der Wechsel des Vorstandes wird in der jährlichen Mitgliederversammlung durchgeführt. Um nicht noch eine Mitgliederversammlung einberufen zu müssen, sollte der neue Vorstand am besten in der Mitgliederversammlung gewählt werden, in der der alte Vorstand seine Arbeit im Unternehmen offiziell beendet. Dafür fragt ihr am besten bereits in der Vorbereitung der jährlichen Mitgliederversammlung ab, ob der alte Vorstand weitermachen möchte oder nicht, und wer gegebenenfalls als Nachfolge zur Verfügung steht.
Sollte es sich erst nach oder während der Mitgliederversammlung herausstellen, dass der alte Vorstand nicht weitermachen möchte, habt ihr ab der offiziellen Verabschiedung des Vorstands auf der Mitgliederversammlung oder bei Rücktritt in einer wöchentlichen Sitzung drei Monate Zeit, um den Posten des Vorstandes neu zu besetzen. In diesem Fall sucht ihr euch die Nachfolgerinnen und Nachfolger für die nun offenen Positionen und beruft danach eine neue Mitgliederversammlung ein. Auf dieser wird der neue Vorstand gewählt. Auch zu dieser Mitgliederversammlung müsst ihr dann wie gehabt zwei Wochen vorher schriftlich einladen.
Money, money, money - Finanzieller Bericht des Schülerunternehmens
Einmal im Jahr müsst ihr auf einer jährlichen Mitgliederversammlung zusammengefasst präsentieren, wie die finanzielle Situation des Schülerunternehmens aussieht. Hiermit sind eure Einnahmen und Ausgaben sowie das noch verfügbare Kapital gemeint. Präsentiert diese auf der Mitgliederversammlung, damit alle einen Überblick über die finanzielle Situation des Vereins bekommen und wissen, mit welchem Betrag das Unternehmen im nächsten Schuljahr weitergeführt werden kann.
Den Finanzbericht müsst ihr noch vor den Sommerferien fertigstellen. Falls ihr in eurem Schülerunternehmen aber gemeinsam beschlossen habt, dass ihr die Mitgliederversammlung erst im neuen Schuljahr durchführen werdet, ist das auch kein Problem. Erstellt in diesem Fall den Finanzbericht im Sommer und stellt diesen dann in der Mitgliederversammlung im Herbst vor.
Jährliche Entnahme - Was ist das?
Bei der Erstellung der Satzung habt ihr oder eure Vorgänger euch vielleicht dazu entschlossen, jährlich einen bestimmten Betrag einem guten Zweck zu spenden. Jetzt - zum Ende des Schuljahres - ist es soweit, diese Spende tatsächlich an die entsprechende Institution weiterzugeben. Schaut am besten nochmal in eurer Satzung nach, was ihr zu Beginn entschieden habt. Diese jährliche Ausschüttung ist auch nur dann Pflicht, wenn ihr euch zu Beginn darauf geeinigt und dies entsprechend festgelegt habt.
Ein- und Austritte in das Schülerunternehmen zum Schuljahreswechsel
Zum Schuljahreswechsel kann es immer mal passieren, dass Personen aus dem Unternehmen austreten und Nachfolgerinnen und Nachfolger für das neue Schuljahr eintreten möchten. Beides ist natürlich kein Problem!
Wenn jemand von euch zum Schuljahresende das Unternehmen verlassen möchte, müsst ihr euren Austritt schriftlich beim Vorstand und bei eurer Lehrkraft anmelden. Wenn ihr zum nächsten Monat das Unternehmen verlassen möchtet, muss eure Kündigung zwei Wochen vorher beim Vorstand und der Lehrkraft eingegangen sein. Hierfür haben wir euch eine Vorlage erstellt.
Ein Beispiel: Ihr wollt zum 30.06. das Unternehmen verlassen. In diesem Fall hättet ihr eure Kündigung bis zum 16.06 einreichen müssen.
Ihr könnt natürlich auch wieder neue Schülerinnen und Schüler in die Schülerfirma aufnehmen. Diese können zum Unternehmen auf dem gleichen Wege wie ihr dazukommen: Sobald die durch die Eltern unterschriebene Einverständniserklärung bei euer Lehrkraft eingereicht wurde, kann die Person mit ihrem Vor- und Nachnamen sowie der Mailadresse im JUNIOR Portal eingetragen werden.
Alle, die bereits Mitglied im Unternehmen sind und auch im nächsten Schuljahr dabei sein werden, sagen auf der jährlichen Mitgliederversammlung Bescheid. Die Person in eurem Team, die das Protokoll für die Versammlung verfasst, notiert sich alle Namen und listet diese am Ende des Protokolls auf.
Abschlussphase
Hilfreiche Downloads
Hier findet ihr für euch hilfreiche Dokumente für den Jahresabschluss:
Ansprechpartner
Wie könnt ihr uns am besten erreichen?
- per Mail: iwjunior@iwkoeln.de
- per Telefon: 0221/4981-700, für JUNIOR Unternehmen aus Bayern: 089 / 44108-167
- per WhatsApp: 0221/4981-700 oder https://wa.me/message/ELTVMBHIDJVNK1
Ihr erreicht uns von Montag bis Freitag in der Regel von 10:00 - 16:00 Uhr.