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Eine Satzung verfassen

Das "Grundgesetz" eurer Schülerfirma

Jeder Verein braucht eine Satzung. Hierbei handelt es sich im Prinzip um das "Grundgesetz" eures Unternehmens. In der Satzung wird die grundlegende und zentrale Art und Weise, wie die Mitglieder des Vereins zusammenarbeiten werden, festgelegt. Auch die Struktur des Vereins und seine Ziele werden hier beschrieben.

Welche Inhalte sind in der Satzung zu finden?

Die Satzung regelt ganz grundsätzliche Dinge zur Grundgestalt eures Vereins. Lest euch diese am besten auch selbst ganz genau durch, damit ihr die Grundpfeiler kennenlernt. In der Satzung findet ihr zum Beispiele Regelungen zu: 

  • Name und Sitz eures Vereins: Hierbei handelt es sich um euren Unternehmensnamen und die Adresse der Schule. Diese Angaben müsst ihr im Dokument ergänzen. 
  • Zweck des Vereins: Warum macht ihr das Projekt eigentlich? § 2 der Satzung führt aus, wie das Schülerfirmenprojekt einzuordnen ist. 
  • Vereinstätigkeit: Wie arbeitet ihr? In § 3 wird ausgeführt, wie viel ihr als JUNIOR Unternehmen maximal im Jahr verdienen dürft, wie die Ein- und Ausgaben festgehalten werden und welche übergeordneten Ziele ihr verfolgt. 
  • Eintritt und Austritt der Mitglieder: Der Ein- und Austritt von Mitgliedern eures Vereins muss auch geregelt sein. Hier erfahrt ihr, wie ihr selbst sowie neue Mitglieder in den Verein aufgenommen werden und wie ihr wieder austreten könnt, falls ihr das Projekt verlassen wollt. 
  • Ausschluss der Mitglieder: In seltenen Fällen kann es notwendig sein, dass ihr Mitglieder aus dem Verein ausschließen müsst. In § 5 erfahrt ihr, wie das geht. 
  • Mitgliedsbeitrag: Wie kommt euer Startkapital zu Stande? Nicht durch Mitgliedsbeiträge, sondern durch den Verkauf von Förderurkunden. Wer eine kaufen darf und welchen Wert die Förderurkunden haben, findet ihr in § 6. 
  • Organe des Vereins: In § 7 werden die beiden Einheiten des Vereins (Vorstand und Mitgliederversammlung) benannt. Wenn ihr den Paragrafen anschaut, könnte er euch etwas kurz vorkommen, aber ihr müsst keine Sorge haben: Beide Einheiten werden in den folgenden Paragrafen nochmal genauer erläutert.
  • Vorstand: Woraus besteht der Vorstand, wie kommt er zustande und wie viele Personen müssen im Vorstand sein? Diese Fragen werden in § 8 beantwortet. 
  • Mitgliederversammlung: Die Paragrafen 9 bis 13 der Satzung könnt ihr im Prinzip für euch zusammenfassen, weil sich die Paragrafen insgesamt mit der Mitgliederversammlung beschäftigen. Hier erfahrt ihr, wann ihr eine Mitgliederversammlung einberufen müsst, wie die Einladung zu erfolgen hat, ab wie vielen Teilnehmenden die Entscheidungen der Versammlung gültig sind, wie abgestimmt werden kann und wie die Ergebnisse festgehalten werden müssen. 
  • Sonstige Versammlungen und Sitzungen: Als Schülerunternehmen trefft ihr euch natürlich nicht nur einmal im Jahr zu den offiziellen Sitzungen, sondern wöchentlich, um das Tagesgeschäft zu erledigen und aktuelle Vorkommnisse zu besprechen. Dies ist in § 14 beschrieben. 
  • Jährliche Gewinnentnahme (§ 15): Wenn eure JUNIOR Schülerfirma längerfristig besteht, habt ihr die Möglichkeit, jährlich einen gewissen Prozentsatz eures Gewinnes an eine gemeinnützige Einrichtung (z.B. der Förderverein eurer Schule) zu spenden. Hierfür müsst ihr in einer Mitgliederversammlung gemeinsam entscheiden und festlegen, wann die Gewinnentnahme stattfinden soll. Wichtig ist, dass die Gewinnentnahme in dem Kalenderjahr stattfindet, in dem die Mitgliederversammlung stattgefunden hat.
  • Auflösung des Vereins (§ 16): Auch wenn ihr gerade erst angefangen habt, gibt es in der Satzung bereits einen Paragraphen zum Abschluss des Vereins. Hier wird festgelegt, wie mit dem Restvermögen später umgegangen werden soll. Hier seid ihr wieder gefragt: Überlegt euch einen guten Zweck, dem ihr euer Restkapital zukommen lassen könnt. Diesen tragt ihr dann hier ein. Auch wenn ihr den Gewinn bei Auflösung des Vereins aufteilen wollt, müsst ihr das hier festlegen. Grundsätzlich gilt: Was ihr hier beschließt, müsst ihr auch so machen.

Welche Angaben braucht ihr, um die Satzung zu vervollständigen?

Der Hauptteil der Richtlinien für euren Verein ist bereits festgelegt. Hier müsst ihr euch keine Gedanken machen, ob dort noch etwas zu tun ist. An drei Stellen müsst ihr aber tätig werden: 

  • Tragt in die zweite Zeile der Überschrift sowie in den ersten Absatz von § 1 den Namen eures JUNIOR Unternehmens ein.
  • Vervollständigt im zweiten Absatz von § 1 die Adresse eurer Schule. 
  • Überlegt euch einen guten Zweck, dem ihr das Restvermögen eures JUNIOR Unternehmen nach Abschluss der Schülerfirma zukommen lassen wollt. Dies kann der Förderverein der Schule, eine gemeinnützige Organisation, ein Mitglied der Schülerfirma zur Organisation einer Team-Veranstaltung oder auch die IW JUNIOR sein. 

Was passiert mit der Satzung im weiteren Verlauf?

Die Satzung ist euer Grundsatzdokument und soll die Zusammenarbeit im Unternehmen regeln. Schaut es euch auf jeden Fall ganz genau an und nutzt es auch während des Schuljahres als Nachschlagedokument, wenn ihr euch bei manchen Punkten nicht sicher seid. 

Neben der Nutzung durch euch ist die Satzung aber noch für eine zweite Institution interessant: das Finanzamt. Um euren Verein zu gründen, müsst ihr die Satzung gemeinsam mit dem Protokoll der Gründungsversammlung beim Finanzamt einreichen. Dazu aber später mehr!