Anmeldung beim Finanzamt
Eine Steuernummer beantragen
Der letzte Schritt der Formalia ist der Gang zum Finanzamt. Hier beantragt ihr eure Steuernummer und reicht später auch die Steuererklärungen per ELSTER ein.
Was braucht ihr für die Beantragung der Steuernummer?
Zur Beantragung der Steuernummer benötigt ihr drei Dokumente:
- Eure Satzung
- Das Gründungsprotokoll
- Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Der erste Gang zum Finanzamt
Wenn ihr die Satzung und das Gründungsprotokoll erstellt habt, seid ihr bereit für den Gang zum Finanzamt. Das für euch zuständige Finanzamt ist jenes, welches sich um nicht gemeinnützige und nicht eingetragene Vereine kümmert. Dies muss nicht unbedingt das Finanzamt sein, welches sich in eurer Stadt befindet. Ruft aber gerne dort an, um den richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.
Über die konkrete Vorgehensweise, wie ihr euer Unternehmen anmeldet, können wir leider keine allgemeingültigen Aussagen treffen, weil dies in jedem Bundesland ein kleines bisschen verschieden ist. Meldet euch deswegen bereits frühzeitig bei eurem Finanzamt, um die genaue Reihenfolge für euer Unternehmen herauszufinden. Falls die Finanzbeamt:innen mehr Informationen zu den JUNIOR Schülerfirmen benötigen, haben wir Informationen in einem Anschreiben zusammengefasst. Ihr findet dies rechts in der Seitenleiste. Nehmt es gerne zum ersten Termin mit!
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Neben den Angaben in eurer Satzung und dem Protokoll zur Gründungsversammlung möchte das Finanzamt von euch zielgerichtete Informationen haben, die sie zur Anlage eures Vereins benötigt. Dafür ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung da. Hier werden zum Beispiel eure Kontaktdaten oder eure Bankverbindung abgefragt.
Mit dem Fragebogen werden alle möglichen Formen von Steuerangelegenheiten abgedeckt. Nicht alles, was dort abgefragt wird, trifft auf euch zu. Wir haben deswegen als Service für euch eine Ausfüllhilfe für den Fragebogen erstellt. Dort sind alle relevanten Fragen gekennzeichnet und mit Hinweisen versehen, was ihr dort eintragen müsst. Wenn ihr eine Frage nicht beantworten müsst, erkennt ihr dies am roten "X" in der Ausfüllhilfe. Das Dokument findet ihr rechts in der Seitenleiste unter "Interessante Links".
Papierversion oder ELSTER?
Es ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, ob ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in der Papierversion oder über ELSTER einreichen müsst. ELSTER ist die Online-Version des Finanzamtes, über die alle elektronischen Eintragungen zur Steuererklärung übermittelt werden. Bitte fragt bei dem für euch zuständigen Finanzamt nach, wie sie die Unterlagen am liebsten bereitgestellt haben möchte.
Solltet ihr die Anmeldung per ELSTER durchführen müssen, findet ihr in der Seitenleite rechts eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie ihr zu eurem eigenen Account bei ELSTER kommt. Solltet ihr in diesem Prozess nicht weiterkommen, steht euch aber trotzdem offen, euer Unternehmen über die Papierversion anzumelden.
Rückmeldung des Finanzamts
Am Ende der Bearbeitungszeit durch das Finanzamt wird euch ein Bescheid zugesendet, der euch die Steuernummer sowie die notwendigen zu erstellenden Steuererklärungen bekannt gibt. Bewahrt diesen Bescheid unbedingt auf. Die dort enthaltenen Informationen werdet ihr für die Kommunikation mit dem Finanzamt immer wieder brauchen.
Um die Anmeldung beim Finanzamt abzuschließen, müsst ihr den Bescheid zuletzt noch im JUNIOR Portal hochladen. Dafür findet ihr im Bereich "Finanzamt" im Unternehmensregister ein entsprechendes Upload-Feld. Tragt dazu schriftlich ein, wie sich das Finanzamt in Bezug auf eure Schülerfirma entschieden hat. Solltet ihr eine Steuernummer bekommen haben, tragt ihr diese zum Beispiel dort ein.
Wir bekommen keine Steuernummer. Was müssen wir tun?
Manche Finanzämter kommen nach der Prüfung zu dem Schluss, dass ihr aufgrund von Geringfügigkeit keine Steuernummer benötigt. Bitte lasst euch dies schriftlich geben, damit ihr bei einem Personalwechsel im Amt beweisen könnt, dass ihr euch um die Ausstellung einer Steuernummer bemüht habt. Wenn das Finanzamt euch von sich aus keine Bestätigung ausstellen möchte, haben wir eine Anfrage für euch vorbereitet (siehe rechts unter "Interessante Links"). Schick diese dem Finanzamt und bewahrt die Anfrage gemeinsam mit der Antwort des Finanzamts auf. Die Bestätigungsschreiben ladet ihr dann ebenfalls im JUNIOR Portal im Bereich Unternehmensregister hoch.
Wenn ihr keine Steuernummer erhaltet, müsst ihr auch keine Steuererklärungen abgeben, solange ihr mit den Umsätzen unter 20.000 Euro und mit den Gewinnen unter 5.000 Euro bleibt. Dies ist in dem Bescheid auch aufgeführt. Sollten diese Grenzen überschritten werden, sind die entsprechenden Steuererklärungen unaufgefordert elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Gründungsphase
Interessante Links
Ansprechpartner
Wie könnt ihr uns am besten erreichen?
- per Mail: junior@iwkoeln.de
- per Telefon: 0221/4981-700, für expert-Unternehmen aus Bayern: 089 / 44108-167
- per WhatsApp: 0221/4981-700 oder https://wa.me/message/ELTVMBHIDJVNK1
Ihr erreicht uns von Montag bis Freitag in der Regel von 10:00 - 16:00 Uhr. Alle Nachrichten, die außerhalb dieser Zeiten eingehen, werden am nächsten Werktag abgerufen und beantwortet.