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Rechnungen und Verträge erstellen

Ihr habt die ersten Bestellungen eures Produkts bzw. die ersten Beauftragungen eurer Dienstleistung? Herzlichen Glückwünsch! In diesem Kapitel möchten wir euch nun zeigen, wie ihr Rechnungen für euer Proukt/eure Dienstleistung ausstellt und was ihr beachten müsst, wenn ihr Verträge unterschreibt. 

Rechnungen ausstellen

Jedem Verkauf - egal ob Produkt oder Dienstleistung -  solltet ihr eine Rechnung beilegen. Diese zeigt dem Käufer, wie viele Exemplare des Produktes gekauft wurden und wie viele diese gekostet haben. 

Zur Arbeitserleichterung haben wir euch eine Vorlage erstellt, die ihr in der Seitenleiste finden und downloaden könnt. Solltet ihr selbst eine Rechnung erstellen wollen, müssen folgende Punkte bitte immer auf eurer Rechnung auftauchen: 

  • Empfänger der Rechnung: Notiert, wer die Ware erhalten soll. Dies kann, wenn ihr die Rechnung in Briefumschläge legt, gleichzeitig als Adressfeld dienen. Sorgt also am besten dafür, dass ihr komplette Adressdaten vom Käufer erhaltet. 
  • Datum der Warenlieferung/Leistung: Tragt auf jeder Rechnung ein, wann ihr die Ware geliefert bzw. die Dienstleistung erbracht habt. Hiermit könnt ihr euch die Eintragungen in der Buchführung erleichtern, weil ihr sofort seht, welchem Monat die Einnahme zuzurechnen ist. 
  • Rechnungsnummer: Gebt jeder Rechnung, die ihr ausstellt, eine fortlaufende Nummer. Aus diese Weise sind alle Rechnungskopien leichter in die richtige Reihenfolge zu bringen. 
  • Rechnungsdatum: Sollte das Datum der Rechnungsstellung vom Datum der Warenlieferung/Leistung abweichen, notiert unbedingt auch, wann ihr die Rechnung ausgestellt habt. 
  • Steuerhinweis: Bitte druckt den folgenden Hinweis auf alle eure Rechnungen: "JUNIOR Unternehmen dürfen aus steuerrechtlichen Gründen keine Umsatzsteuer ausweisen!"
  • Aufstellung der gekauften Artikel/Leistungen und Ausweisung des Verkaufspreises: In eine Aufzählung oder Tabelle schreibt ihr nun, was eigentlich gekauft wurde. Hier tragt ihr neben einer eindeutigen Bezeichnung des Produktes oder der Dienstleistung auch die Anzahl sowie den Einzel- und schließlich den Gesamtpreis ein. Es ist für euch, aber auch den Kunden, sehr hilfreich, wenn ihr in eurer Auflistung so transparent und genau wie möglich seid. Solltet ihr die Rechnung nämlich später nochmal zur Hand nehmen, ist schnell ersichtlich, was genau ihr verkauft habt.
  • Gesamtpreis: Tragt am Ende der Auflistung den Gesamtpreis ab, damit sofort und auf einen Blick ersichtlich ist, wie viel die kaufenden Personen nun an euch überweisen sollen. 
  • Kontodaten eurer JUNIOR Unternehmens: Auf eurer Rechnung muss natürlich auch ersichtlich sein, wie eure Kundinnen und Kunden den ausstehenden Betrag begleichen können. Tragt deshalb eure vollständigen Kontoinformationen (IBAN, BIC sowie die Namen des Kontoinhabers und des Bankinstituts) auf der Rechnung an zentraler Stelle ein. 
  • Kontaktinformationen des JUNIOR Unternehmens: Zuletzt solltet ihr auf jeder Rechnung notieren, wie die Kundinnen und Kunden euch erreichen können, wenn es im Nachgang des Verkaufs doch mal Fragen gibt. 

Am besten gewöhnt ihr euch an, von jeder Rechnung immer zwei Exemplare auszustellen: eine Version für die Kundschaft und eine für eure Unterlagen. So könnt ihr alle Verkäufe immer lückenlos nachverfolgen. 

Ihr habt eine große Bestellung bekommen? Herzlichen Glückwunsch! :) Bitte beachtet jedoch, dass Rechnungen in eurem JUNIOR Unternehmen nur max. 249 € betragen dürfen. Solltet ihr eine Bestellung erhalten, die in der Summe über 249 € liegt, müsstet ihr hierfür zwei Rechnungen ausstellen. Bei allen Rechnungen über dieser Grenze müsst ihr euch immer direkt beim Finanzamt melden, weil ihr dann umsatzsteuerpflichtig werdet!

Wie können Einkäufe nachgehalten werden, wenn keine Rechnung ausgestellt werden kann?

Manchmal kann es zu Situationen kommen, in denen die Ausstellung einer Rechnung nicht so einfach möglich ist. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn ihr einen Verkaufsstand beim Weihnachts- oder Ostermarkt habt und die Kaufenden dort gleichzeitig eure Produkte kaufen möchten. Auch beim Verkauf im Schulkiosk ist es eher hinderlich, für jeden Einkauf eine Rechnung auszustellen. Wie kann man in solchen Fällen trotzdem nachhalten, wie viel man verkauft hat? 

Überlegt euch gemeinsam in der Schülerfirma ein System, wie ihr trotzdem gut alle Verkäufe erfassen könnt. Das könnte zum Beispiel das Ausstellen einer Quittung sein oder das Erfassen per Strichliste auf einem vorbereiteten Blatt Papier. Wichtig ist aber: Zählt vor und nach jedem Verkauf nach, wie viele Produkte ihr auf Lager habt. So könnt ihr leider nachrechnen, ob ihr alle Verkäufe erfasst habt. 

Vielleicht habt ihr schonmal von der Bonpflicht gehöhrt. Alle Geschäfte mit einem digitalen Kassensystem sind demnach dazu verpflichtet, für jeden Einlauf einen Bon auszustellen. Für euch gilt dies jedoch nicht: Eine Bonpflicht besteht für euch als Schülerunternehmen nicht. 

 

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