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Körperschaftssteuererklärung

Wie viel Gewinn haben wir gemacht?

Die Körperschaftssteuer ist die Steuer auf den Gewinn eines Unternehmens. Ab einem Gewinn von 5.000 € muss ein Unternehmen 15% seines Jahresgewinns über die Steuer an den Staat abführen. Alle Unternehmen, die unter dieser Grenze liegen, müssen dies lediglich mit einer Steuererklärung belegen, aber keine Steuern zahlen. Bitte fertigt die Körperschaftssteuererklärung bis zum 30.04. des jeweils nachfolgenden Jahres an. 

Während die Umsatzsteuererklärung von allen JUNIOR Unternehmen eingereicht werden muss, muss die Körperschaftssteuererklärung nur dann erstellt werden, wenn euer Finanzamt dies explizit verlangt. Schaut dafür in eurem Bescheid nach, den ihr mit der Steuernummer erhalten habt. Ist die Körperschaftssteuererklärung dort aufgeführt, erhaltet ihr im Folgenden alle Informationen, wie ihr die Erklärung ausfüllen müsst. Steht sie dort nicht, könnt ihr diesen Artikel überspringen. 

Wo finde ich die Körperschaftssteuererklärung?

Die Körperschaftssteuererklärung wird mit dem Formularbogen KSt 1 erstellt. Im Gegensatz zur Umsatzsteuererklärung müsst ihr an dieser Stelle mit mehreren Bögen arbeiten, weil zum Hauptformular noch Anlagen ausgefüllt werden müssen. Für eine vollständige Körperschaftssteuererklärung benötigt ihr: 

  • Hauptvordruck: Dies ist das Formular zur Körperschaftssteuererklärung 
  • Anlage GK: Formular zur Ermittlung der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
  • Anlage KSt 1 F: Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des entstandenen Nennkapitals
  • Anlage WA: Weitere Angaben/Anträge

Der Weg durch den Dschungel: Ausfüllen der Formulare

Im Folgenden werden wir euch nun den Weg durch die Formulare erklären, um alle notwendigen Angaben zu machen. Ihr werdet dabei nacheinander durch das Hauptformular und alle notwendigen Anlagen gehen. Legt euch diese aus diesem Grund alle gesammelt vor euch hin, damit ihr sie sofort parat habt. 

Hauptvordruck zur Körperschaftssteuererklärung

  • Tragt im Kopf des Formular eure Steuernummer ein. 
  • Prüft nach, ob sich das Formular auf das richtige Jahr bezieht. Über ELSTER werden die Formulare in der Regel zu Beginn des Jahres zur Verfügung gestellt. Falls ihr Zeitdruck habt und das Formular noch nicht online ist, könnt ihr auch das alte Formular nehmen und die Jahreszahl entsprechend korrigieren. Dies müsst ihr dann bei jeder Angabe machen, bei der eine Jahreszahl eingedruckt ist. Wenn ihr etwas mehr Zeit habt, solltet ihr deswegen unbedingt auf die angepassten Formulare warten. 
  • Kreuzt den Auswahlpunkt "Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§27 Absatz 2 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§28 Absatz 1 Satz 3 KStG) an. 
  • In den "Allgemeinen Angaben" gebt ihr den Namen eurer Schülerfirma bei "Bezeichnung der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse" an. 
  • Bei den Angaben zur Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum) müsst ihr den Ort angeben, an dem euer Unternehmen ansässig ist. Dies ist die Schule. Gebt dazu bei "Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO" und "Ort des Sitzes nach § 11 AO" den Ort eurer Schule an. Hier ist nur der Ort gefragt, die Straße, Hausnummer und PLZ könnt ihr weglassen. 
  • Tragt im Bereich Rechtsform ein, dass ihr ein "nicht rechtsfähiger Verein" seid. 
  • Bei den weiteren Angaben müsst ihr noch eine letzte Angabe machen: Tragt beim Feld "Es handelt sich um ein Unternehmen, auf das § 8 Absatz 9 KStG anzuwenden ist, oder um eine Organgesellschaft, auf deren Organträger § 8 Absatz 9 KStG anzuwenden ist" ein "nein" ein oder wählt dies aus. 

Anlage GK: Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Auch wenn es sich bei eurem Unternehmen nicht um einen Gewerbebetrieb handelt, muss trotzdem die Anlage hierzu ausgefüllt werden, weil hier eure Gewinne vermerkt werden.  

  • Tragt - um die Verbindung zu eurem Hauptvordruck herzustellen - unter allgemeinen Angaben den Namen eurer Schülerfirma ein. 
  • Nun müsst ihr über die Wirtschaftsjahre nachweisen, in welchem Zeitraum die berichteten Gewinne angefallen sind. Das Startdatum ist der Tag eurer Gründungsversammlung. Euer erstes Wirtschaftjahr endet dann zum 31.12. des Jahres eurer Gründung. 
  • Nun tragt ihr eure Gewinne ein: zunächst bei Punkt 12 ("Gewinn/Verlust laut Gewinnermittlung nach §4 Absatz 3 EStG) und dann noch ein zweites Mal bei Punkt 180 ("Einkünfte aus Gewerbebetrieb"). 

Anlage ZVE: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ​​​​​​

In dieser Anlage müsst ihr noch an weiteren Stellen angeben, welchen Gewinn ihr in eurem ersten Wirtschaftsjahr gemacht habt, damit das zu versteuernde Einkommen ermittelt werden kann. Diese Felder sind: 

  • Laufender Gewinn (Zeile 2): "Dazu/davon ab: Einkünfte aus Gewerbebetrieb laut Zeile 180 der Anlage GK; bei zusätzlichem Rumpfwirtschaftsjahr: Einkünfte aus Gewerbebetrieb des zweiten im Veranlagungszeitraum endenden Wirtschaftsjahres; bei mehreren Betrieben: Einkünfte aus Gewerbebetrieb der ersten Anlage GK 
  • Summe der Einkünfte (Zeile 32) 
  • Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 53) 
  • Einkommen (Zeile 68) 
  • Einkommen (Zeile 69): "Davon ab: Freibetrag nach § 24 KStG für bestimmte Körperschaften (Betrag laut Zeile 68, höchstens 5.000 €

Zuletzt tragt ihr in Zeile 70 das zu versteuernde Einkommen ein. Da ihr bei den JUNIOR Schülerfirmen unter 5.000 € bleibt, werden hier 0,00 € eingetragen.  

Anlage WA: Weitere Angaben/Anträge

In der Anlage WA müsste ihr lediglich eine Zeile ausfüllen. Da ihr keine Corona-Hilfen beantragt oder angenommen haben, tragt ihr in Zeile 40 ("Gesamtbetrag der erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und/oder vergleichbaren Zuschüsse, die in der Gewinnermittlung als steuerpflichtige Betriebseinnahen erfasst wurden") 0,00 € ein. 

Anlage KSt 1 F (1. Wirtschaftsjahr): Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG)

  • Tragt zunächst unter den allgemeinen Angaben die Daten eures Wirtschaftsjahres ein. Das Startdatum ist der Tag eurer Gründungsversammlung. Euer erstes Wirtschaftjahr endet dann zum 31.12. des Jahres eurer Gründung. 
  • Nun müsst ihr nur noch eure Anfangs- und Endbestände für das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis eintragen. Diese findet ihr in den Zeilen 16, 17 und 118. Tragt dort überall 0 ein. 

Alle Schritte für eine Körperschaftssteuererklärung sind nun gemacht. Prüft nochmal nach, ob ihr eure Steuernummer überall eingetragen habt und dass der Vorstandsvorsitzende alle Blätter unterschrieben habt. Solltet ihr die Körperschaftssteuererklärung über ELSTER gemacht haben, solltet ihr auf jeden Fall nachprüfen, dass ihr die Steuererklärung abgesendet habt. 

 

 

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