Go Back JUNIOR Navigator: 9.8 Steuererklärung einreichen

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt ihr für das Finanzamt zusammen, welche Einnahmen bzw. Ausgaben ihr im vergangenen Steuerjahr erwirtschaft habt und ob sich daraus ein Gewinn oder Verlust ergibt. Die dafür notwendigen Werte habt ihr schon in der Vorbereitung auf die Steuererklärung ermittelt und müsst diese nur noch in das Formular des Finanzamtes übertragen. 

Während die Umsatzsteuererklärung von allen JUNIOR Unternehmen eingereicht werden muss, muss die Gewinnermittlung nur dann erstellt werden, wenn euer Finanzamt dies explizit verlangt. Schaut dafür in eurem Bescheid nach, den ihr mit der Steuernummer erhalten habt. Ist die Gewinnermittlung dort aufgeführt, erhaltet ihr im Folgenden alle Informationen, wie ihr die Erklärung ausfüllen müsst. Steht sie dort nicht, könnt ihr diesen Artikel überspringen. 

Wo finde ich die Gewinnermittlung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird über die Anlage EÜR eingereicht. Um die Anlage auszufüllen, braucht ihr: 

  • die Daten für eure Schülerfirma (Name, Steuernummer, Gründungsdatum) 
  • eure Einnahmen
  • eure Ausgaben
  • euren ermittelten Gewinn oder Verlust

Wie fülle ich die Anlage EÜR aus?

Im Folgenden werden wir euch über die Zeilenangaben mitgeben, an welchen Stellen in der Anlage EÜR ihr auf jeden Fall Eintragungen machen müsst. Gleichzeitig haben wir die Anleitungen auch als Download zur Verfügung gestellt: einmal für die Papierversion und einmal für die Abgabe über ELSTER. 

Wenn ihr das Formular vor euch liegen habt, füllt bitte folgende Zeilen aus: 

  • Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Körperschaft (Zeile 1): Hier kommt der Name eurer Schülerfirma hin. 
  • (Betriebs-) Steuernummer: Tragt eure Steuernummer an dieser Stelle ein. Diese müsst ihr auf jeder Seite in der Kopfzeile wiederholen. 
  • In Zeile 4 müsst ihr den Zeitraum eintragen, für den die Steuererklärung gelten soll. Eure Schülerfirma hat am Tag eurer Gründungsversammlung beginnen und endet für diese Steuererklärung am 31.12. des jeweiligen Jahres. 
  • Die "Art des Betriebs" (Zeile 5) ist eine Schülerfirma, die Rechtsform (Zeile 6) ist ein nicht eingetragener Verein. 
  • In Zeile 7 und 8 müsst ihr Kennziffern für die Einkunftsart und den Betriebsinhaber eintragen. Wählt dort in Zeile 7 ("Einkunftsart") die Nummer 2 ("Gewerbebetrieb") und in Zeile 8 ("Betriebsinhaber") die Nummer 1 für Steuerpflichtiger/Ehemann/Person A/Gesellschaft/Körperschaft aus. 
  • Betriebseinnahmen (einschl. steuerfreier Betriebseinnahmen): In diesem gesamten Themenblock müsst ihr nur die Zeilen 11 und 22 ("Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG) ausfüllen. Tragt hier jeweils die Summe eurer Einnahmen ein.
  • Betriebsausgaben (einschl. auf steuerfreie Betriebseinnahmen entfallende Betriebsausgaben): Die Ausgaben müsst ihr splitten und auf mehrere Posten verteilen. 
    • Alle Materialeinkäufe werden in Zeile 26 ("Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten") eingetragen. Dieser Wert wird dann am Ende der Seite sowie am Anfang der nächsten wiederholt. 
    • Bürobedarf: Wenn ihr Bürobedarf (z.B. Quittungsblöcke, Stifte oder Papier) für die Schülerfirma eingekauft habt, tragt ihr den Gesamtbetrag der Ausgaben in Zeile 57 ("Arbeitsmittel (z.B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur) ein. 
    • Ihr habt Werbung für euer Produkt (z.B. mit Hilfe von Plakaten oder Zeitungsanzeigen) gemacht? Tragt die Gesamtkosten euer Werbeausgaben in Zeile 60 ("Werbekosten (z.B. Inserate, Werbespots, Plakate") 
    • Tragt nun den Gesamtbetrag eurer Ausgaben in Zeile in den Übertrag am Ende der Seite sowie am Anfang der nächsten Seite ein und in Zeile 90 ("Summe Betriebsausgaben") 
  • Ermittlung des Gewinns: Nun kommen wir zur Eintragung eures Gewinns bzw. Verlustes. 
    • Übertragt dafür zunächst die Gesamtsummen eurer Einnahmen und Ausgaben in die Zeilen 89 ("Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 22)") und 90 ("abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 88)"). 
    • Euren Gewinn oder Verlust tragt ihr nun dreimal in die Zeilen 104 ("Korrigierter Gewinn/Verlust"), 107 ("Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG") und 109 ("Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust") ein.

Sobald ihr alle Eintragungen ordnungsgemäß gemacht habt, seid ihr mit der Anlage EÜR fertig. 

Downloads

Um die Gewinnermittlung einfacher auszufüllen haben wir euch zwei Ausfüllhilfen vorbereitet: 

Ansprechpartner

Wie könnt ihr uns am besten erreichen?

Ihr erreicht uns von Montag bis Freitag in der Regel von 10:00 - 16:00 Uhr.