Verkaufskanäle auswählen
Die Auswahl der passenden Verkaufskanäle ist sehr wichtig - unabhängig davon, ob euer JUNIOR Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet. Das Ziel lautet:
Kunden sollen möglichst schnell und einfach an das gewünschte Produkt gelangen.
Handelsplattform Internet....
Eine Möglichkeit ist die Eröffnung eines Onlineshops auf eurer Website. In diesem Fall bestellen die Kunden per E-Mail oder Onlineformular und erhalten die Ware auf dem Postweg.
Um die Kundschaft beim Onlinekauf zu schützen, gelten besondere Rechte und Pflichten. Dazu zählt z. B. das Widerrufsrecht, durch das der Kunde dem Kauf auch noch zwei Wochen nach Erhalt der bestellten Ware widersprechen kann. Als Verkäufer seid ihr beim Onlineverkauf u. a. in der Informationspflicht. Dazu gehört, dass ihr Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verfasst und online zugänglich macht. Wenn ihr einen Onlineshop eröffnen möchtet, hilft euch die JUNIOR Geschäftsstelle mit ausführlichen Informationen zu Rechten und Pflichten im Onlinehandel gern weiter.
...oder doch lieber lokal im Handel vor Ort
Eine Alternative zum Verkauf von Angesicht zu Angesicht oder durch Onlineshops ist der Verkauf durch Handelspartnerschaften mit anderen Unternehmen. Vielversprechend für eine solche Kooperation sind z. B. kleine Läden aus der näheren Umgebung, die eure Produkte in ihr Angebot aufnehmen. Am einfachsten ist es, wenn ihr mit diesen Läden eine Kooperation schließt, bei der die Läden eure Produkte auf Provisionsbasis verkaufen. Dies könnte z. B. so funktionieren:
Ein Laden bietet euer Produkt in seinen Verkaufsräumen an. Für jedes verkaufte Produkt erhält der Händler eine Verkaufsprovision in Höhe von 10 %. Ein Rechenbeispiel:
Das Produkt wird im Laden für 10,00 Euro verkauft. Die Provision von 1,00 Euro behält der Händler. Hiervon muss er 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Sein Gewinn beträgt 0,81 Cent. Die übrigen 9,00 Euro bekommt ihr und verbucht diese als Einnahme in der JUNIOR Buchführung.
Sonderfall Dienstleistungen
Eine Dienstleistung wird meist erst dann bezahlt, wenn die Leistung erbracht wurde. Denkt z. B. an den Frisörbesuch, bei dem ihr erst zahlt, wenn die Haare geschnitten wurden. Mit einem kleinen Verkaufstrick könnt ihr erreichen, dass ihr das Geld vor Erbringung eurer Leistung erhaltet. Angenommen ihr bietet Nachhilfe für Schüler an. In dem Fall könntet ihr „Nachhilfegutscheine“ z. B. im Wert von 10 Euro verkaufen, die Schüler bei euch einlösen. Die Gültigkeit dieser Gutscheine muss selbstverständlich in der Laufzeit des JUNIOR Unternehmens liegen und ihr müsst zuverlässig und flexibel sein, wenn es darum geht, die Leistung zu erbringen.
Unternehmensphase
Wegweiser durch Kapitel 10.4 Marketing und Vertrieb
Dokumente zum Download/ Interessante Links
Ansprechpartner
Wie könnt ihr uns am besten erreichen?
- per Mail: iwjunior@iwkoeln.de
- per Telefon: 0221/4981-700, für JUNIOR Unternehmen aus Bayern: 089 / 44108-167
- per WhatsApp: 0221/4981-700 oder https://wa.me/message/ELTVMBHIDJVNK1
Ihr erreicht uns von Montag bis Freitag in der Regel von 10:00 - 16:00 Uhr.